Jeder kennt sie - jeder liebt sie: Die Hausordnung des KWR, die Schülerinnen und Schüler oft zu unbezahlten Kopierern selbiger machte.
Aber was sagt sie eigentlich wirklich aus? Hier sollen nun wichtigste Elemente untersucht und kommentiert werden.


Der Grundsatz der Hausordnung ist eine Schule zu schaffen, welche "durch rücksichtsvollen und gewaltfreien Umgang miteinander ein angenehmes Umfeld für Lernen und Lehren bietet." 
Außerdem hat "jedes Mitglied der Schulgemeindschaft [...] die Verpflichtung allen anderen Achtung und Rücksicht entgegenzubringen." Somit beziehen sich auch alle folgenden Vorschriften gleichsam auf Lehrer wie auch auf SchülerInnen. Dass diese aber meist nur auf SchülerInnen zurückfallen, ist also nicht von der Hausordnung vorgesehen und liegt vermutlich daran, dass LehrerInnen es "gewohnt" sind Maßnahmen gegen SchülerInnen zu verhängen, SchülerInnen hingegen keinerlei Erfahrungen im Umgang mit ihren Rechten haben. Es ist also wichtig, dass wenn es zu Verstößen gegen die Hausordnung diese auch der Schulleitung oder der SchülerInnenvertetrung gemeldet werden!

Nun wollen wir uns den Vorschriften im einzelnen widmen:

1. "Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten." Diese werden nachfolgend als Waffen aber auch Laserpointer etc. charakterisiert. Da keine konkrete Bestimmung vorliegt, welche Gegenstände gefährlich sind und welche nicht (außer Messern, Laserpointern und Feuerwerskörpern) sind nur die im Erlass vorgesehenen Waffen verboten. Es wird nicht genau definiert, was eine Waffe ist, demnach kann mit entsprechender Begründung, warum gerade diese Sache mitgenommen werden musste, der Schüler nicht vom Klassenlehrer belangt werden. Das letzte Wort jedoch spricht auch hier der Schulleiter.

2. "Das Mitbrigen von Drogen, einschließlich Alkohol" sowie das Betreten des Schulgeländes unter Drogeneinfluss ist untersagt. Ist denke ich doch recht verständlich...

3. "Das Mitbringen von Tabak und Zigaretten ist erst ab Klasse 11 und das Konsumieren nur außerhalb des Schulgeländes erlaubt." Erstmal bleibt festzuhalten, wer nicht 18 ist in Klasse 11 darf keinen Tabak kaufen. Es wäre aber komisch, wenn es einem 18. Jährigen 10. Klässler Verboten würde zu rauchen.

4.

Fortsetzung folgt...

Geschrieben von: Felix Schlieszus Sonntag, 05. April 2009 um 22:26 Uhr